Die All­ge­meinen Geschäfts­beding­ungen Ball­sport­schule Kreis­stadt­helden:

  1. Teilnahmeberechtigung: Grundsätzlich ist jedes Kind ab 8 bis 14 Jahren berechtigt, am Trainingsbetrieb teilzunehmen.
  2. Haftung: Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer (bzw. des Vereins FV 08 Rottweil). Die Ballsportschule Kreisstadthelden lehnt jegliche Art der Haftung für Schäden oder Verletzungen an sich oder Dritten ab. Jeder Teilnehmer wird durch seine Anmeldung automatisch Mitglied beim FV 08 Rottweil. Durch diese Mitgliedschaft sind die Teilnehmer über den Verein versichert.
  3. Ausschluss: Den Anweisungen der Trainer ist Folge zu leisten. Werden die Weisungen der Trainer nicht befolgt, so haben die Trainer die Möglichkeit, den Teilnehmer aus dem Training auszuschließen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Beitrages.
  4. Ausfall der Trainingsstunde: Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz von ausgefallenen Trainingsstunden bei höherer Gewalt wie Unwetter oder Hitze oder aufgrund Platzsperren. Wir sind stets bestrebt eine Ersatzstunde und einen Ersatztrainer zu finden, damit die Stunde nicht entfallen muss oder nachgeholt wird.
  5. Angaben über Gesundheitszustand: Die Eltern sind verpflichtet, die Trainer über Gesundheitsbeeinträchtigungen, längere krankheitsbedingte Ausfälle des Kindes und über die Einnahme von Medikamenten zu informieren.
  6. Beiträge: Die Preisgestaltung ist ausschließlich Sache der Ballsportschule Kreisstadthelden. Die Ballsportschule Kreisstadthelden behält sich das Recht vor, die Preise zu verändern. Die aktuelle Preisliste der Ballsportschule Kreisstadthelden ist verbindlich. Die Unterrichtsgebühren beziehen sich auf 9 Monate des Jahres (Februar bis Juli und September bis November).
  7. Gruppeneinteilung: Die Ballsportschule Kreisstadthelden achtet bei der Gruppeneinteilung auf das Alter, den Entwicklungs- und Könnenstand des Spielers. Die definitive Einteilung der Teilnehmer ist Sache der Trainer bzw. der Leitung der Ballsportschule.
  8. Zahlungsbedingungen: Die Zahlung für das Training erfolgt nach zwei kostenlosen Schnuppertrainingseinheiten ab dem dritten Training. Bei Nichterfüllen der Zahlungsbedingungen kann der Teilnehmer vom Training ausgeschlossen. werden. Bei selbstverschuldeten Rückbelastungen von Beitragslastschrifteinzügen muss der Teilnehmer die Rückbuchungsgebühr in Höhe von 3,- € ersetzen.
  9. Ausrüstung: Bei der 1. Anmeldung in unserer Ballsportschule erhält jeder Teilnehmer einmalig kostenlos eine Ausrüstung (T-Shirt, Shorts, Stutzen, Trainingsanzug, Trinkflasche und Trainingsball mit Logo der Ballsportschule). Kündigt der Teilnehmer innerhalb der ersten 6 Monate die Mitgliedschaft in der Ballsportschule, muss eine Gebühr in Höhe von 100,- Euro für die Ausrüstung bezahlt werden.
  10. Leistungen: Die Ballsportschule Kreisstadthelden unterrichtet alters- und entwicklungsgerecht. Die Kinder werden individuell gefordert und gefördert. Die Trainer der Ballsportschule Kreisstadthelden bilden sich fortlaufend extern weiter (Trainerlizenzen des Deutschen Fußballbundes). Die Ferienregelung der allgemeinbildenden Schulen Baden-Württembergs (einschließlich beweglicher Ferientage) gilt in gleicher Weise für die Ballsportschule Kreisstadthelden. In den Ferien und an schulfreien Tagen findet kein Training statt.
  11. Kündigung: Eine Kündigung des Vertrages muss schriftlich (postalisch oder per E-Mail) spätestens 4 Wochen vor Ablauf des Quartalsendes (Ende März, Juni, September und Dezember eines Jahres) erfolgen. Bei nicht erfolgter Kündigung verlängert sich die Mitgliedschaft in der Ballsportschule Kreisstadthelden um ein weiteres Quartal.
  12. Fotorechte: Die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Fotos (Filme) angefertigt und veröffentlicht werden – auch im Internet – und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und auch zu Zwecken der Werbung.
  13. Vertragsabschluss: Mit Ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular akzeptieren Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ballsportschule Kreisstadthelden und der Vertrag wird somit rechtskräftig.
  14. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen, die dem verfolgten Vertragszweck möglichst nahekommt.
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